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Darstellung der Integratortätigkeit der TARAVIS GmbH. Auf der Abbildung 1. wird das integratorische Verbindungssystem der TARAVIS GmbH. (im Nachstehenden kurz auch: Integrator) dargestellt. Gehören zur Integration außer dem Verarbeitungsbetrieb der GmbH. die dem Kriteriensystem der TARAVIS GmbH. entsprochenen Zulieferer, von denen das System akzeptiert wurde, die Broilerzüchterbetriebe, die die Farmen mit Eintagsküken beliefernden Brütereien, sowie die Futterbauer, die zum Viehzucht die Futtermittel produzieren.
Abbildung Die Integration der TARAVIS GmbH., ihr Ursprungsnachweis- und Rückverfolgbarkeitssystem wird von der CONSACT Qualitätsentwicklungs- und Managementberatungsges. mbH. überwacht, als eine – auch von der Schweizerischen Veterinärbehörde akzeptierte – unabhängige Dritte, eine akkreditierte Organisation. Der ganze Produktionsvorgang wird von der Veterinär- und Lebensmittelprüfstelle des Komitats Vas, als zuständige Lebensmittelprüfbehörde überwacht. Nur diese Brütereien, Futterbauer, Broilerzüchterbetriebe dürfen sich der Integration anschließen, die geeignet sind, die im Handbuch für Ursprungnachweis festgelegten Bedingungen zu sichern, die vertraglichen, technologischen Verfügungen und Anweisungen akzeptieren und einhalten und sich verpflichten, die regelmäßigen Überprüfungen des Integratoren (der TARAVIS GmbH.), sowie der unabhängigen Überwachungs- und Zertifizierungsorganisation durchführen zu lassen. Diese Verpflichtung wird in einer schriftlichen Erklärung, sowie durch Unterfertigung des Integrationsvertrags bestätigt. Die Auflistung der zugelassenen Brütereien, Futterbauer, sowie Broilerzüchterbetriebe ist in der vom Integratoren immer aktuell gehaltenen Aktuellen Liste enthalten. Die Aktuelle Liste wurde auf Grund der von CONSACT abgehaltenen Qualifizierungsüberwachung zusammengestellt, und stellt die Liste der zur Teilnahme in der Integration bestätigt zugelassenen Zulieferer dar. Die Aktuelle Liste kann wegen der zur Integration später angeschlossenen, sowie den Feststellungen der nachträglichen Überwachungen nach eventuell, als ungeeignet qualifizierten und deshalb aus der Integration ausgeschlossenen Mitglieder verändert werden, und wird vom Integratoren immer aktuell gehalten. Für die Eignung der Teilnehmer in der Integration und dadurch auch Teilnehmer am schweizerischen Export der TARAVIS GmbH. ist der Integrator auf Grund des Berichts des unabhängigen Überprüfers verantwortlich.
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